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Allgemeine Geschäftsbedingungen kostenpflichtiger Veranstaltungen von Public Health Schweiz

Besten Dank für Ihr Interesse an unserer Veranstaltung. Wir bitten Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

 

1.      Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der teilnehmenden Person der betreffenden Veranstaltung und Public Health Schweiz (wird nachfolgend Veranstalterin genannt). Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Veranstalterin schriftlich bestätigt werden.


2.      Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt verbindlich via Ausfüllen des Anmeldeformulars. Die teilnehmende Person anerkennt durch die Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihr und der Veranstalterin.


3.      Leistungserbringung & Teilnahmegebühren

Die auf der Website aufgeführte Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, beinhaltet das Leistungsangebot die Teilnahme an dem jeweiligen Veranstaltungstermin. Änderungen, z.B. den Wechsel in ein anderes Tagungslokal, angekündigte Referierende durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, behält sich die Veranstalterin vor. Die Preise sind in Schweizer Franken und Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

Übernachtungs-, Anreise- und sonstige Kosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, soweit nicht anders vereinbart.


4.      Zahlungsbedingungen

Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Teilnahmegebühr sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird vor Beginn der Veranstaltung erstellt. Die teilnehmende Person hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten, auch wenn die Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von ihr versäumt wird.

Anpassungen und Adressänderungen bereits zugestellter Rechnungen sowie Rechnungssplittungen werden nicht verrechnet. Zahlungserinnerungen werden gratis versandt, bei der 3. Mahnung werden Fr. 20.- verrechnet. Anschliessend werden rechtliche Schritte eingeleitet.


5.      Annulation durch die teilnehmende Person

Eine Annullation durch die teilnehmende Person vor Veranstaltungsbeginn ist der Veranstalterin vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

Bei jeder Annullation wird der teilnehmenden Person folgender Anteil der Kosten in Rechnung gestellt:

-          bis 7 Tage vor Beginn Veranstaltung: 0% der Teilnahmegebühren
-          ab 6 Tagen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Nichterscheinen: 100% der Gebühren       

Das Risiko einer Krankheit oder eines Unfalls oder anderer unvorhergesehener Ereignisse geht zulasten der Teilnehmenden. Es erfolgt keine Rückerstattung. Im Verhinderungsfall kann eine Stellvertretung zu den gleichen Konditionen den Platz übernehmen. Dies muss spätestens bis am Tag vor der Veranstaltung bei der Veranstalterin angekündigt werden.

Trifft die teilnehmende Person erst nach Beginn der Veranstaltung ein, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.


6.       Annulation durch die Veranstalterin

Ist der Veranstalterin die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. behördliche Massnahmen) nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die Veranstalterin können nicht geltend gemacht werden.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Erkrankung der Referierenden oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Sie ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.


7.       Tagungsunterlagen sowie weitere Materialien

Tagungsunterlagen sowie elektronische Daten, die von der Veranstalterin zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Teilnahmegebühr enthalten. Das Urheberrecht an den jeweiligen Tagungsunterlagen oder Daten gleich welcher Art gebührt allein der Veranstalterin oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem/der jeweiligen Autor:in oder Verlag.


8.       Bildrechte


Die teilnehmende Person zeigt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass allfällige Fotos der Veranstaltung für interne sowie Werbezwecke verwendet werden dürfen.


9.      Weiterbildungscredits

Falls die Teilnahme aufgrund der Vergabe von Credits geprüft wird und die Person bei dieser Stichprobe nicht anwesend ist, können dieser Person keine Credits vergeben werden.


10.      Haftung

Für Schäden, die die teilnehmende Person in den Veranstaltungsräumen (Hotel, Tagungsstätte, etc.) erleidet, haftet die Veranstalterin als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Veranstalterin haftet nicht für die eingebrachten Sachen der teilnehmenden Person (Garderobe, Schulungsmaterial, Wertgegenstände, etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.


11.      Datenerfassung und Datenschutz

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für Werbezwecke für andere eigene Veranstaltungen darf die Veranstalterin die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Die teilnehmende Person ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Veranstalters einverstanden.


12.      Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Zwischen der teilnehmenden Person und der Veranstalterin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Bern.


13.      Veranstalter

Public Health Schweiz
Dufourstrasse 30
3005 Bern

Tel. 031 350 16 00
[email protected]
www.public-health.ch

Thomas Steffen ist neuer Präsident von Public Health Schweiz

2. Juni 2022

Die Mitgliederversammlung der Fachorganisation Public Health Schweiz hat am 1. Juni 2022 den Facharzt für Prävention und Public Health Thomas Steffen zum neuen Präsidenten gewählt. Er folgt auf Ursula Zybach, die nach 13 Jahren das Präsidium abgibt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tagung «Zunahme psychischer Probleme bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – eine Tagung mit jungen Menschen zu Ursachen und Lösungsansätzen»

Besten Dank für Ihr Interesse an der Tagung «Zunahme psychischer Probleme bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – eine Tagung mit jungen Menschen zu Ursachen und Lösungsansätzen». Wir bitten Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.


1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Teilnehmer*in an der Tagung «Zunahme psychischer Probleme bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – eine Tagung mit jungen Menschen zu Ursachen und Lösungsansätzen» (im Folgenden „Tagung“) und Public Health Schweiz (im Folgenden „Veranstalter“). Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden. 


2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die Webseite und wird schriftlich bestätigt. Der/die Teilnehmer*in anerkennt durch die Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm/ihr und dem Veranstalter.


3. Leistungserbringung und Teilnahmegebühren

Die auf der Webseite aufgeführte Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, beinhaltet das Leistungsangebot die Teilnahme an dem jeweiligen Veranstaltungstermin, Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. Änderungen, z.B. den Wechsel in ein anderes Tagungslokal, angekündigte Referent:innen durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, behält sich der Veranstalter vor. Die Preise sind in Schweizer Franken und Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

Übernachtungs-, Anreise- und sonstige Kosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, soweit nicht anders vereinbart.


4. Tagungsunterlagen sowie weitere Materialien

Tagungsunterlagen sowie elektronische Datenträger, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Teilnahmegebühr enthalten. Das Urheberrecht an den jeweiligen Tagungsunterlagen oder Datenträgern gleich welcher Art, gebührt allein dem Veranstalter oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Verlag. Dem/der Leistungsnehmer*in ist es nicht gestattet, die Tagungsunterlagen oder Datenträger ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.


5. Zahlungsbedingungen

Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Teilnahmegebühr sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird vor Beginn der Veranstaltung erstellt. Der/die Teilnehmer*in hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten, auch wenn die Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von ihm/ihr versäumt wird. Der/die Teilnehmer*in ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

Anpassungen und Adressänderungen bereits zugestellter Rechnungen sowie Rechnungssplittungen verrechnen wir mit einem Administrationsaufwand von zusätzlich Fr. 50.- pro Auftrag. Zahlungserinnerungen werden gratis versandt, bei der 3. Mahnung werden Fr. 20.- verrechnet. Anschliessend leiten wir rechtliche Schritte ein.

Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 6 bei dem/der Teilnehmer*in eingefordert.


6. Annullation durch den/die Teilnehmer*in

Eine Annullation durch den/die Teilnehmer*in vor Aktivitätsbeginn ist dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Bei jeder Annullation wird dem/der Teilnehmer*in folgender Anteil der Kosten in Rechnung gestellt:

bis 14 Tage vor Veranstaltung (10.05.2023) 50% der Konferenzgebühren

ab 14 Tage vor Veranstaltung (11.05.2023) oder bei Nichterscheinen 100% der Konferenzgebühren

Das Risiko einer Krankheit oder eines Unfalls oder anderer unvorhergesehener Ereignisse geht zulasten der Teilnehmenden. Es erfolgt keine Rückerstattung. Im Verhinderungsfall kann eine Stellvertretung zu den gleichen Konditionen den Platz übernehmen. Dies muss spätestens bis am Tag vor der Konferenz beim Veranstalter angekündigt werden.

Trifft der/die Teilnehmer*in erst nach Beginn der Veranstaltung ein, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.


7. Annullation durch den Veranstalter

Ist dem Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. behördliche Massnahmen) nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter können nicht geltend gemacht werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Erkrankung der Referent:innen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.


8. Bildrechte

Der/die Teilnehmer*in zeigt sich mit Bestätigung der Buchung einverstanden, dass die Fotos des Events für interne sowie Werbezwecke verwendet werden dürfen.


9. Haftung

Für Schäden, die der/die Teilnehmer*in in den Veranstaltungsräumen (Hotel, Tagungsstätte, etc.) erleidet, haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Seiten Veranstalter. Der Veranstalter haftet nicht für die eingebrachten Sachen des/der Teilnehmer*s*in (Garderobe, Schulungsmaterial, Wertgegenstände, etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.


10. Datenerfassung und Datenschutz

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für Werbezwecke für andere eigene Veranstaltungen darf der Veranstalter die personenbezogenen Daten des/der Teilnehmer*s*in unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Der/die Teilnehmer*in ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Veranstalters einverstanden.


11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Zwischen dem/der Teilnehmenden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Bern.


12. Veranstalter

Public Health Schweiz                                                   

Dufourstrasse 30                                                           

3005 Bern                                                                         

Tel. 031 350 16 00                                                         

www.public-health.ch                                                  

[email protected]


Allgemeine Geschäftsbedingungen

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