Allgemeine Geschäftsbedingungen kostenpflichtiger Veranstaltungen von Public Health Schweiz
Besten Dank für Ihr Interesse an unserer Veranstaltung. Wir bitten Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
1. Geltungsbereich
Die folgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der
teilnehmenden Person der betreffenden Veranstaltung und Public Health Schweiz
(wird nachfolgend Veranstalterin genannt). Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Veranstalterin
schriftlich bestätigt werden.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt verbindlich via Ausfüllen des Anmeldeformulars. Die teilnehmende Person anerkennt durch die Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihr und der Veranstalterin.
3. Leistungserbringung & Teilnahmegebühren
Die auf der Website aufgeführte Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, beinhaltet das Leistungsangebot die Teilnahme an dem jeweiligen Veranstaltungstermin. Änderungen, z.B. den Wechsel in ein anderes Tagungslokal, angekündigte Referierende durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, behält sich die Veranstalterin vor. Die Preise sind in Schweizer Franken und Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
Übernachtungs-, Anreise- und sonstige Kosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, soweit nicht anders vereinbart.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Teilnahmegebühr sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird vor Beginn der Veranstaltung erstellt. Die teilnehmende Person hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten, auch wenn die Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von ihr versäumt wird.
Anpassungen und Adressänderungen bereits zugestellter Rechnungen sowie Rechnungssplittungen werden nicht verrechnet. Zahlungserinnerungen werden gratis versandt, bei der 3. Mahnung werden Fr. 20.- verrechnet. Anschliessend werden rechtliche Schritte eingeleitet.
5. Annulation durch die teilnehmende Person
Eine Annullation durch die teilnehmende Person vor Veranstaltungsbeginn ist der Veranstalterin vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
Bei jeder Annullation wird der teilnehmenden Person folgender Anteil der Kosten in Rechnung gestellt:
-
bis 7 Tage vor Beginn Veranstaltung: 0% der Teilnahmegebühren
-
ab 6 Tagen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Nichterscheinen: 100%
der Gebühren
Das Risiko einer Krankheit oder eines Unfalls oder anderer unvorhergesehener Ereignisse geht zulasten der Teilnehmenden. Es erfolgt keine Rückerstattung. Im Verhinderungsfall kann eine Stellvertretung zu den gleichen Konditionen den Platz übernehmen. Dies muss spätestens bis am Tag vor der Veranstaltung bei der Veranstalterin angekündigt werden.
Trifft die teilnehmende Person erst nach Beginn der
Veranstaltung ein, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung.
6. Annulation durch die Veranstalterin
Ist der Veranstalterin die Durchführung der Veranstaltung
aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. behördliche Massnahmen)
nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Entrichtete
Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche
gegen die Veranstalterin können nicht geltend gemacht werden.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Erkrankung der Referierenden oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Sie ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
7. Tagungsunterlagen sowie weitere Materialien
Tagungsunterlagen sowie elektronische Daten, die von der Veranstalterin
zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Teilnahmegebühr
enthalten. Das Urheberrecht an den jeweiligen Tagungsunterlagen oder Daten
gleich welcher Art gebührt allein der Veranstalterin oder, sofern entsprechend
ausgewiesen, dem/der jeweiligen Autor:in oder Verlag.
8. Bildrechte
Die teilnehmende Person zeigt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass allfällige Fotos der Veranstaltung für interne sowie Werbezwecke verwendet werden dürfen.
9. Weiterbildungscredits
Falls die Teilnahme aufgrund der Vergabe von Credits geprüft wird und die Person bei dieser Stichprobe nicht anwesend ist, können dieser Person keine Credits vergeben werden.
10. Haftung
Für Schäden, die die teilnehmende Person in den Veranstaltungsräumen (Hotel, Tagungsstätte, etc.) erleidet, haftet die Veranstalterin als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Veranstalterin haftet nicht für die eingebrachten Sachen der teilnehmenden Person (Garderobe, Schulungsmaterial, Wertgegenstände, etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
11. Datenerfassung und Datenschutz
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für Werbezwecke für andere eigene Veranstaltungen darf die Veranstalterin die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Die teilnehmende Person ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Veranstalters einverstanden.
12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Zwischen der teilnehmenden Person und der Veranstalterin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Bern.
13. Veranstalter
Public Health Schweiz
Dufourstrasse 30
3005 Bern
Tel. 031 350 16 00
[email protected]
www.public-health.ch
Thomas Steffen ist neuer Präsident von Public Health Schweiz
2. Juni 2022
Die Mitgliederversammlung der Fachorganisation Public Health Schweiz hat am 1. Juni 2022 den Facharzt für Prävention und Public Health Thomas Steffen zum neuen Präsidenten gewählt. Er folgt auf Ursula Zybach, die nach 13 Jahren das Präsidium abgibt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Tagung «Zunahme psychischer Probleme bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – eine Tagung mit jungen Menschen zu Ursachen und Lösungsansätzen»
Besten Dank für Ihr Interesse an der Tagung «Zunahme psychischer Probleme bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – eine Tagung mit jungen Menschen zu Ursachen und Lösungsansätzen». Wir bitten Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Teilnehmer*in an der Tagung «Zunahme psychischer Probleme bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – eine Tagung mit jungen Menschen zu Ursachen und Lösungsansätzen» (im Folgenden „Tagung“) und Public Health Schweiz (im Folgenden „Veranstalter“). Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die Webseite und wird schriftlich bestätigt. Der/die Teilnehmer*in anerkennt durch die Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm/ihr und dem Veranstalter.
3. Leistungserbringung und Teilnahmegebühren
Die auf der Webseite aufgeführte Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, beinhaltet das Leistungsangebot die Teilnahme an dem jeweiligen Veranstaltungstermin, Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. Änderungen, z.B. den Wechsel in ein anderes Tagungslokal, angekündigte Referent:innen durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, behält sich der Veranstalter vor. Die Preise sind in Schweizer Franken und Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
Übernachtungs-, Anreise- und sonstige Kosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, soweit nicht anders vereinbart.
4. Tagungsunterlagen sowie weitere Materialien
Tagungsunterlagen sowie elektronische Datenträger, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Teilnahmegebühr enthalten. Das Urheberrecht an den jeweiligen Tagungsunterlagen oder Datenträgern gleich welcher Art, gebührt allein dem Veranstalter oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Verlag. Dem/der Leistungsnehmer*in ist es nicht gestattet, die Tagungsunterlagen oder Datenträger ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.
5. Zahlungsbedingungen
Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Teilnahmegebühr sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird vor Beginn der Veranstaltung erstellt. Der/die Teilnehmer*in hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten, auch wenn die Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von ihm/ihr versäumt wird. Der/die Teilnehmer*in ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
Anpassungen und Adressänderungen bereits zugestellter Rechnungen sowie Rechnungssplittungen verrechnen wir mit einem Administrationsaufwand von zusätzlich Fr. 50.- pro Auftrag. Zahlungserinnerungen werden gratis versandt, bei der 3. Mahnung werden Fr. 20.- verrechnet. Anschliessend leiten wir rechtliche Schritte ein.
Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 6 bei dem/der Teilnehmer*in eingefordert.
6. Annullation durch den/die Teilnehmer*in
Eine Annullation durch den/die Teilnehmer*in vor Aktivitätsbeginn ist dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Bei jeder Annullation wird dem/der Teilnehmer*in folgender Anteil der Kosten in Rechnung gestellt:
bis 14 Tage vor Veranstaltung (10.05.2023) 50% der Konferenzgebühren
ab 14 Tage vor Veranstaltung (11.05.2023) oder bei Nichterscheinen 100% der Konferenzgebühren
Das Risiko einer Krankheit oder eines Unfalls oder anderer unvorhergesehener Ereignisse geht zulasten der Teilnehmenden. Es erfolgt keine Rückerstattung. Im Verhinderungsfall kann eine Stellvertretung zu den gleichen Konditionen den Platz übernehmen. Dies muss spätestens bis am Tag vor der Konferenz beim Veranstalter angekündigt werden.
Trifft der/die Teilnehmer*in erst nach Beginn der Veranstaltung ein, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
7. Annullation durch den Veranstalter
Ist dem Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. behördliche Massnahmen) nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter können nicht geltend gemacht werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Erkrankung der Referent:innen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
8. Bildrechte
Der/die Teilnehmer*in zeigt sich mit Bestätigung der Buchung einverstanden, dass die Fotos des Events für interne sowie Werbezwecke verwendet werden dürfen.
9. Haftung
Für Schäden, die der/die Teilnehmer*in in den Veranstaltungsräumen (Hotel, Tagungsstätte, etc.) erleidet, haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Seiten Veranstalter. Der Veranstalter haftet nicht für die eingebrachten Sachen des/der Teilnehmer*s*in (Garderobe, Schulungsmaterial, Wertgegenstände, etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
10. Datenerfassung und Datenschutz
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für
Werbezwecke für andere eigene Veranstaltungen darf der Veranstalter die
personenbezogenen Daten des/der Teilnehmer*s*in unter Beachtung der geltenden
datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Der/die Teilnehmer*in ist
auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von
Informationsmaterial des Veranstalters einverstanden.
11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Zwischen dem/der Teilnehmenden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Bern.
12. Veranstalter
Public Health Schweiz
Dufourstrasse 30
3005 Bern
Tel. 031 350 16 00
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Swiss Public Health Conference 2023
Impressionen EPD Symposium 2023
Mit einer Gesetzesrevision zum Durchbruch? – Die vier Schmerzpunkte des EPD
Rückblick Tagung Gendermedizin
Am 12. Juni 2024 fand in Bern die Tagung zu Gendermedizin statt. Zusammen mit Fachexpert:innen haben wir über die sich gegenseitig beeinflussenden biologischen und
soziokulturellen Aspekte im Kontext der Medizin thematisiert; biologische
und genderspezifische Unterschiede ergründet und Massnahmen diskutiert,
um das Potenzial der Gendermedizin ausschöpfen zu können. Denn die
Gendermedizin ist ein Plus für die gesamte Gesellschaft.
Programm EPD Symposium 2024
10. EPD-Symposium
Gesetzesrevision und Minimaldatensatz – Die Baustellen
bei der Umsetzung
6. Dezember 2024, 9.30 – 12.45 Uhr, Post AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern
Impressionen EPD-Symposium 2024
Gesetzesrevision und Minimaldatensatz – Die Baustellen bei der Umsetzung
Programm - Webinar Ernährung 2025
Dienstag, 18. November 2025, 9:30 bis 12:00 Uhr, online
Programm EPD 2025
Das EPD im Einsatz – Gute Beispiele aus der Praxis
Freitag, 12. Dezember 2025, 9:30 – 12:45 Uhr, Post AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern