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Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak»

Umsetzung_Initiative

Am 13. Februar 2022 hat die Stimmbevölkerung mit über 55% die Initiative "Kinder ohne Tabak" angenommen und sich dafür ausgesprochen, dass Tabakwerbung, Werbung für E-Zigaretten und andere neue Nikotinprodukte Kinder und Jugendliche nicht erreichen darf. Public Health Schweiz ist Mitglied des Trägervereins.

Das Tabakproduktegesetz (TabPG) muss entsprechend angepasst werden - der Bundesrat hat einen entsprechenden Entwurf erarbeitet und dem Parlament vorgelegt. (Botschaft BR zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten)

Der Ständerat hat bereits in der Herbstsession 2023 über die Teilrevision des TabPG beraten und den Entwurf des Bundesrates diskutiert. (Der Trägerverein "Kinder ohne Tabak" hat darüber berichtet.) Die von der kleinen Kammer vorgenommenen Anpassungen betreffen beispielswiese die Verkaufsförderung und das Sponsoring. Der Ständerat hat seine Aufgabe, die Volksinitiative Kinder ohne Tabak umzusetzen, nur teilweise erfüllt.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat denn auch am 16. November 2023 das BAG beauftragt, einen Bericht über die Verfassungskonformität der Anpassungen des Ständerats zu erstellen. Die Verwaltung kommt zum Schluss, dass folgende vom SR vorgenommenen Anpassung nicht der Initiative entsprechen und somit nicht verfassungskonform sind: Sponsoring von Veranstaltungen, mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten, Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos. Trotz diesem Gutachten hat die SGK-N die verfassungswidrigen Anträge des SR nicht korrigiert. (vgl. Medienmitteilung "Kinder ohne Tabak").

Am 29. Februar 2024 hat der Nationalrat über die Umsetzung der Initiative "Kinder ohne Tabak", d.h. über das revidierte Tabakproduktegesetz beraten. In der Schlussabstimmung hat die grosser Kammer den verfassungswidrigen Vorschlag zur Umsetzung der Initiative "Kinder ohne Tabak" abgelehnt. Die Beratung über das Tabakproduktegesetz geht nun in die Verlängerung, zurück an den Ständerat. Das Parlament erhält somit eine zweite Chance, die Initiative verfassungskonform umzusetzen. (Medienmitteilung)