Public Health Schweiz ist Mitglied des Trägervereins der Volksinitiative Kinder ohne Tabak. Gemeinsam haben wir Unterschriften gesammelt und diese im September 2019 in der Bundeskanzlei eingereicht. Mit der Annahme der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» im Februar 2022 haben Volk und Stände sich für einen Paradigmenwechsel ausgesprochen. Der Gesetzgeber muss neu jede Art von Tabakwerbung verbieten, welche Minderjährige erreicht. Das Parlament tut sich jedoch bei der verfassungskonformen Umsetzung der Initiative schwer: Im Frühling 2024 hat der Nationalrat die Umsetzungsvorlage (Tabakproduktegesetz, TabPG. Teilrevision.) in der Gesamtabstimmung abgelehnt. Somit ging die die Beratung zum revidierten Tabakproduktegesetz in die Verlängerung.
Zu Beginn der Sommersession hat der Stände- und Nationalrat ein erneutes Mal die Vorlage diskutiert. Die vorberatende ständerätliche Kommission schlug dem Rat vor, Werbung in Printmedien sowie Werbung im Innenteil von Presseerzeugnissen, die mehrheitlich über Abonnemente verkauft werden und deren Leserschaft zu mindestens 98 Prozent aus Erwachsenen besteht, zu erlauben. Ausserdem soll die Verkaufsförderung durch mobiles Verkaufspersonal nicht eingeschränkt werden und auch bei der Förderung des Verkaufs von Zigarren und Zigarillos mittels Degustationen und Kundenpromotionen dem Nationalrat zu folgen und im Gesetz zu präzisieren, dass diese Verkaufsförderung nur dann erlaubt ist, wenn sie sich ausschliesslich an Erwachsene richtet. Zusammen mit dem Trägerverein «Kinder ohne Tabak» forderte Public Health Schweiz das Parlament auf, diese «Schlupflöcher» in der Sommersession zu stopfen und die Kinder und Jugendliche vor der schädlichen Tabakwerbung zu schützen – wie es die Bundesverfassung verlangt.
Am 4. Juni 2025 schloss das Parlament die Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» nun mit einem Kompromiss ab. Zwar wurde der Verfassungsauftrag nicht vollständig erfüllt, doch eine Mitte-Links-Mehrheit erzielte tragfähige Lösungen, die auch für die Initianten akzeptabel waren. Eine umstrittene Ausnahme bleibt für Zigarren und Zigarillos, deren Werbung an Erwachsene weiterhin erlaubt ist. Die Trägerschaft forderte klare Verordnungen, um Jugendliche auch hier zu schützen. Besonders unterstützt wurde die Umsetzung von SP, Grünen, Grünliberalen, EVP und der Mitte. SVP und FDP zeigten wenig Kompromissbereitschaft und gerieten wegen Spenden aus der Tabakindustrie in die Kritik. Am 20. Juni folgt die Schlussabstimmung und dann die Ausarbeitung der Verordnungen, bei der die Trägerschaft eine konsequente Umsetzung des Verfassungsauftrags fordert.
Lesen Sie hier die Medienmitteilung vom Trägerverein "Kinder ohne Tabak"