Besten Dank für Ihr Interesse an der Swiss Public Health Conference 2023. Wir bitten Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die Website und wird schriftlich bestätigt. Der/die Teilnehmer*in anerkennt durch die Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm/ihr und dem Veranstalter.
2. Leistungserbringung & Teilnahmegebühren
Die auf der Website aufgeführte Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, beinhaltet das Leistungsangebot die Teilnahme an dem jeweiligen Veranstaltungstermin, Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. Änderungen, z.B. den Wechsel in ein anderes Tagungslokal, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, behält sich der Veranstalter vor. Die Preise sind in Schweizer Franken und Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
Übernachtungs-, Anreise- und sonstige Kosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, soweit nicht anders vereinbart.
3. Änderungen aufgrund von Covid-19
Sollte die Konferenz aufgrund von Covid-19 nicht vor Ort durchgeführt werden können, findet sie nach Möglichkeit online statt. In diesem Fall werden die Teilnehmenden zu gegebener Zeit informiert und die Konferenzgebühren angepasst.
4. Annulation durch der/die Teilnehmer*in
Eine Annullation durch den/der Teilnehmer*in vor Aktivitätsbeginn ist dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen.
Bei jeder Annullation wird dem/der Teilnehmer*in folgender Anteil der Kosten in Rechnung gestellt:
- bis zum 29. August 2023 werden 50% der Konferenzgebühren zurückerstattet
- ab dem 30. August 2023 oder bei Nicht erscheinen 100% der Konferenzgebühren
- Anpassungen und Adressänderungen bereits zugestellter Rechnungen sowie Rechnungssplittungen verrechnen wir mit einem Administrationsaufwand von zusätzlich Fr. 50.- pro Auftrag
Der/die Teilnehmer*in hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten, auch wenn die Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von ihm/ihr versäumt wird. Das Risiko einer Krankheit oder eines Unfalls oder anderer unvorhergesehener Ereignisse geht zulasten der Teilnehmenden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Konferenzgebühren. Im Verhinderungsfall kann eine Stellvertretung zu den gleichen Konditionen den Platz übernehmen. Dies muss spätestens bis am Tag vor der Konferenz beim Veranstalter angekündigt werden.
Trifft der/die Teilnehmer*in erst nach Beginn der Veranstaltung ein, bzw. verlässt er/sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
5. Annullation durch den Veranstalter
Ist dem Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. behördliche Massnahmen) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter können nicht geltend gemacht werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Erkrankung der Referenten oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er /sie ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
6. Bildrechte
Der/die Teilnehmer*in zeigt sich mit Bestätigung der Buchung einverstanden, dass die Fotos des Events für interne sowie Werbezwecke verwendet werden dürfen. Ist er/sie nicht damit einverstanden, so muss er/sie dies schriftlich dem Konferenzsekretariat mitteilen.
7. Tagungsunterlagen sowie weitere Materialien
Tagungsunterlagen sowie elektronische Daten, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Teilnahmegebühr enthalten. Das Urheberrecht an den jeweiligen Tagungsunterlagen oder Daten gleich welcher Art, gebührt allein dem Veranstalter oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Verlag. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Tagungsunterlagen oder Daten ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.
8. Datenerfassung und Datenschutz
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für Werbezwecke für andere eigene Veranstaltungen darf der Veranstalter die personenbezogenen Daten des/der Teilnehmer*s*in unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Der/die Teilnehmer*in ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Veranstalters einverstanden.
9. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Zwischen der Teilnehmenden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Bern.
10. Konferenzsekretariat
Das Konferenzsekretariat ist bei
Public Health Schweiz angegliedert:
Public Health Schweiz
Dufourstrasse 30
3005 Bern
Tel. 031 350 16 00
www.sphc.ch
[email protected]