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11. EPD-Symposium

Das EPD im Einsatz – Gute Beispiele aus der Praxis

Freitag, 12. Dezember 2025, 9:30 – 12:45 Uhr, Post AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern

Am 11. EPD-Symposium nahmen rund 70 Fachpersonen aus den Bereichen Politik, Gesundheitsversorgung, Versicherungen, Forschung und Entwicklung sowie Verwaltung teil. Unter dem Titel «Das EPD im Einsatz – gute Beispiele aus der Praxis» stand die konkrete Nutzung des Elektronischen Patientendossiers (EPD) sowie dessen Weiterentwicklung zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) im Fokus. Ziel des Symposiums war es, erfolgreiche Praxisbeispiele sichtbar zu machen, Herausforderungen offen zu diskutieren und Impulse für die weitere Umsetzung zu setzen.

Die FMH ordnete die aktuellen Entwicklungen politisch ein und verwies auf den neuen Gesetzentwurf, der das bisherige EPD in ein elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) überführen soll. Ziel der Totalrevision ist eine nützlichere, effizientere und stärker in den Versorgungsalltag integrierte Digitalisierung. Zentrale Fokusthemen sind dabei der Fachkräftemangel, die administrative Entlastung, der Trend hin zur ambulanten Versorgung sowie eine Klärung der Finanzierungsfragen. In der Diskussion wurde deutlich: Die Chance für einen echten Neustart ist jetzt – ein weiteres Jahrzehnt des Zuwartens kann sich das Gesundheitssystem nicht leisten.

Wie das EPD in der Praxis funktionieren kann, zeigte das Beispiel des Netzwerks der Neuenburger Spitäler RHNe. Dort ist das EPD tief in das Primärsystem integriert, Dokumente werden automatisch abgelegt und Patient:innen können bereits während des Spitalaufenthalts einer Eröffnung ihres Dossiers zustimmen. Die Zahlen sprechen für sich: Über 11’000 aktive Patientenkonten, eine hohe Zufriedenheit bei Patient:innen und Fachpersonen sowie eine aktive Nutzung, bei der Patient:innen auch selbst Dokumente ablegen, sprechen für die hohe Akzeptanz. Gleichzeitig bleibt eine zentrale Schwachstelle bestehen: Die mangelnde Einbindung der Hausärzt:innen erschwert den durchgängigen Informationsfluss weiterhin.

Diese Problematik bestätigte auch die Perspektive einer Hausarztpraxis. Die Implementierung des EPD wird als komplex und aufwendig beschrieben. Insbesondere die fehlende Synchronisation zwischen Praxissoftware und EPD führt zu einer zusätzlichen administrativen Belastung. Ärzt:innen müssen Dokumente manuell auswählen, verknüpfen und pflegen, während täglich zahlreiche neue Berichte eingehen. Unklare Zuständigkeiten bei der Datenhoheit, die Pflege der Medikamentenliste sowie die Motivation der Patient:innen stellen weitere Hürden dar.

Im Gespräch mit einer EPD-Nutzerin und einem Patientenvertreter wurde deutlich, dass der potenzielle Nutzen für Patient:innen hoch ist, die tatsächliche Nutzung jedoch noch zu umständlich bleibt. Die Nutzerin schätzt den Zugriff auf Befunde und Dokumente, wünscht sich jedoch deutlich mehr Funktionalitäten, etwa eine automatische Ablage von E-Rezepten, eine vollständige Datensicht über alle Leistungserbringer hinweg oder eine unkomplizierte Datenfreigabe mittels QR-Code. Der Patientenvertreter von Positivrat Schweiz betonte, dass die Schweiz im internationalen Vergleich hinterherhinkt und das Vertrauen in das System – sowohl bei den Patient:innen als auch bei den Leistungserbringern – gestärkt werden müsse. Der Einbezug der Patient:innen wurde in der Diskussion mehrfach als zentraler Erfolgsfaktor hervorgehoben.

Aus Sicht von Bund und Kantonen wurde aufgezeigt, wie der Übergang vom EPD zum E-GD gestaltet werden soll. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes bleibt das bestehende EPD gültig, parallel dazu sollen Standards implementiert, die Anschlusspflicht vorbereitet und der Nutzen für Fachpersonen erhöht werden. Zu den zentralen Neuerungen zählen eine zentralisierte technische Infrastruktur, eine klare Aufgaben- und Finanzierungsaufteilung zwischen Bund und Kantonen, die Einführung eines Widerspruchsrechts sowie eine verbindliche Standardisierung für den Datenaustausch.

Das Beispiel des Kantons Bern verdeutlichte, dass der Erfolg des künftigen E-GD entscheidend vom konkreten Mehrwert abhängt. Eine reine Datenablage genügt nicht – vielmehr soll das E-GD die Frage beantworten: «Wie gesund bin ich?» Vier Thesen unterstrichen, dass nur mehrwertstiftende Anwendungen, eine vollständige Einbindung ins Gesundheitsökosystem und ein klarer persönlicher Nutzen zu einer breiten Nutzung führen werden. Das Zeitfenster dafür ist begrenzt: Der Go-live des E-GD ist für 2030 geplant.

Konkrete Innovationsbeispiele lieferten Forschungs- und Entwicklerteams, etwa zur strukturierten Erfassung von Impf- und Immunstatusdaten oder zur Digitalisierung des Impfausweises. Solche Anwendungen zeigen, wie durch standardisierte Daten neue Services entstehen können, die sowohl Patient:innen als auch Fachpersonen entlasten und gleichzeitig einen Mehrwert für die öffentliche Gesundheit schaffen.

Einen Blick über den Tellerrand bot der Vergleich mit Dänemark. Dort ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter fortgeschritten, das Vertrauen in die Datennutzung höher und viele Daten sind bereits verknüpft. Dennoch zeigt das dänische Beispiel auch, dass Komplexität mit dem Wachstum eines Datenökosystems zunimmt. Erfolgsentscheidend sind nicht Perfektion, sondern Anpassungsfähigkeit, verbindliche Standards und ein einfacher Zugang zu verknüpften Daten. Anwendungen wie Remote Patient Monitoring oder krankheitsspezifische Datenansichten verdeutlichen, welches Potenzial in einer konsequenten Vernetzung liegt – ein möglicher Weg, in den auch die Schweiz gehen könnte.

Das Symposium machte deutlich: Die technische Basis allein reicht nicht aus. Der Erfolg des EPD bzw. des künftigen E-GD hängt davon ab, ob es gelingt, alle Akteure einzubinden, echte Mehrwerte zu schaffen und insbesondere die Patient:innen konsequent als aktive Partner:innen im Gesundheitswesen mitzudenken.


Impressionen


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Teilnahmegebühren

CHF 90.– für Mitglieder von Public Health Schweiz

CHF 170.– für Nicht-Mitglieder

CHF 50.- für Studierende und Doktorierende

inkl. Stehlunch oder Lunchpaket


Credits


Veranstaltungsort

Die Veranstaltung findet in der Schweizerischen Post statt (Wankdorfallee 4, 3030 Bern).
Wir empfehlen eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Hier finden Sie den Anfahrtsplan.

Wir bemühen uns barrierefreie Anreisen zu ermöglichen (soweit diese vorhanden sind).
Individuelle Anliegen können direkt beim Organisationskomitee gemeldet werden.


Simultanübersetzung


Das Symposium wird mit Hilfe künstlicher Intelligenz simultan ins Deutsche und Französische übersetzt.


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Wie funktioniert die Anmeldung?

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  5. Zahlungsbestätigung (per E-Mail und auf dem Account ersichtlich)

Geltende Bedingungen

  • Die Anmeldung zur Teilnahme ist verbindlich.
  • Bei einer Annullierung der Anmeldung (bis am 05.12.2025) werden 50% der Konferenzgebühr rückerstattet. Danach oder bei Nichterscheinen wird die Rechnung fällig und es kann keine Rückerstattung mehr erfolgen.
  • Stornierungen müssen schriftlich per Mail ([email protected]) erfolgen.
  • Anpassungen und Adressänderungen können im Benutzerkonto selbständig vorgenommen werden, solange die Rechnung nicht bezahlt, ist. Bereits bezahlte Rechnungen verrechnen wir mit einem Administrationsaufwand von zusätzlich CHF 50.- pro Auftrag.
  • Mitgliedschaften werden geprüft. Falls Sie nicht über eine gültige Mitgliedschaft verfügen, belasten wir Ihre Rechnung mit dem Differenzbetrag.
  • Kollektivmitglieder profitieren von 3 Eintritten zum Mitgliedertarif, Gönnermitglieder von 6 Eintritten zum Mitgliedertarif. Berücksichtigt werden die Anmeldungen nach deren Eingang.
  • Weitere Informationen finden Sie in unseren AGB's. 



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